#Bremen #Kraftwerk #Farge,
der #Dreck darf in die #Weser,
wo landen die #Gewinne?
Bremen Kraftwerk Farge Abwasser – Genehmigung
Der Senator für Frauen, Gesundheit,
Jugend, Soziales und Umweltschutz
Bereich Umweltschutz und Frauen
genehmigt:
Erlaubnis-Nr.: II / 47 / 1998, Bremen, 19.Juni 1998
Das Kohlekraftwerk Farge erhält die Erlaubnis Wasser aus der Weser in einer Menge von 50.000 m³/h bzw. 385.440.000 m³/a zu entnehmen und als
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Kühlwasser
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Abwasser aus der Abwasserbehandlungsanlage Rauchgasentschwefelung (REA)
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Abwasser aus dem Neutralisationsbecken, dem Kohleplatz, der Kondensatentsalzung, dem Aschebecken und der Gebäudeentwässerung über die Betriebsabwasseraufbereitungsanlage
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Abwasser aus sonstigen Stellen bei der Dampferzeugung
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Niederschlagswasser, von den Parkflächen, von den Dachflächen, von allen befestigten Flächen, vom Ammoniaklager -Slopbehälter
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Rückspülwasser, das bei den Rechenanlagen anfällt,
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Sonstige Abwässer
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nach Analyse durch Selbstüberwachungn die Weser eizuleiten?
Nachtrag zur wasserrechtlichen Erlaubnis Nr.: II / 47 / 1998 (N1), 24.11.1998
Die wasserrechtliche Erlaubnis wird wie folgt geändert bzw. ergänzt:
I. Nr.: 1.1 erhält folgende Fassung:
1.1 Wasser aus der Weser in einer Menge von 50.000 m³/h bzw. 370.000.000 m³/a über ein
Entnahmebauwerk (EBW) bei Strom-Km 25,77 r. U. (Nr. 6696 der topographischen Karte M 1 : 2.500, Rechtswert: 3467,600, Hochwert: 5896,695) für Kühl- und Prozeßzwecke
1.4 Abwasser aus dem Neutralisationsbecken, dem Kohleplatz, der Kondensatentsalzung, dem Aschebecken, der Gebäudeentwässerung und aus der Reinigung von Wärmetauschern über
die Betriebsabwasseraufbereitungsanlage (BAA), Nr.: 6696 der topographischen Karte M 1 : 2.500, Rechtswert: 3467,780, Hochwert: 5896,750, Probenahmestelle 12) in einer Menge
von 5.000 m³/a (Jahresschmutzwasservolumenstrom) im Normalfall, von 20.000 m³/a
(Jahresschmutzwasservolumenstrom) bei Revisionen oder sonstigen längeren Kraftwerksstillständen.
Im übrigen bleibt die Erlaubnis unverändert.
Nachtrag zur wasserrechtlichen Erlaubnis Nr.: II / 47 / 1998 (N2), 15.04.2005
Entnahme von Wasser aus der „Weser“ für Kühl- und Prozesszwecke und Wiedereinleitung;
Einleitung von Ab- und Niederschlagswasser auf dem Kraftwerks-Gelände in Bremen-Blumenthal (Farge), Berner Fährweg 2
Mit Schreiben vom 24. Juni 2004 hat die Erlaubnisinhaberin den Antrag gestellt, die Anforderung an die Einleitungstemperatur auf 32° C zu erhöhen.
Diesem Antrag wurde unter den in diesem Nachtrag genannten Beschränkungen und Anforderungen entsprochen.
Quellen:
http://194.95.255.170/buisy/scripts/buisy.asp?Doc=Wa+Abwasser+Erlaubnisse
http://194.95.255.170/buisy/wasser/abwasser/PREAG98.pdf
http://194.95.255.170/buisy/wasser/abwasser/EON_N1.pdf
http://194.95.255.170/buisy/wasser/abwasser/E-ON%20Kraftwerk%20Farge_N2.pdf